Betteln

Jetzt wird von der Gemeinde Wien das gewerbsmäßige Betteln verboten. Wird jemand dabei erwischt, muß er 700 Euro Strafe zahlen. Organisiertes Betteln – sollten zwei Bettler nebeneinander stehen, bilden sie bereits eine Organisation – sowie aufdringliches Betteln ist ja schon verboten. Nicht gewerbsmäßiges Betteln hingegen ist erlaubt. Auf die Frage nach dem Unterschied meinte ein Polizeisprecher: „Gewerbsmäßig ist es dann, wenn sich der Betreffende größere Einnahmen verschafft“. Und schon hat er 700 Euro als Strafe.
Das erinnert mich an zwei ostslowakische Zigeuner, die vor ein paar Jahren in der Karlsplatz-Passage geigten. Da sie als Duett auftraten, war das Delikt klar: organisierte Bettelei. Da sie die Strafe nicht bezahlen konnten, nahm man ihnen zusätzlich zum bereitsverdienten Geld die Geigen weg – mit dem Hinweis, daß man diese später einmal einlösen könne.
Was werden die beiden Ostslowaken – fern der Heimat, ohne Geld, ohne Arbeitsgeräte – jetzt gemacht haben? – Einen Diebstahl? Einen Deutschkurs? Ein Jubellied auf die Polizei gesungen?

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